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   OLG München, 17.07.2013 - 34 Wx 282/13   

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https://dejure.org/2013,17696
OLG München, 17.07.2013 - 34 Wx 282/13 (https://dejure.org/2013,17696)
OLG München, Entscheidung vom 17.07.2013 - 34 Wx 282/13 (https://dejure.org/2013,17696)
OLG München, Entscheidung vom 17. Juli 2013 - 34 Wx 282/13 (https://dejure.org/2013,17696)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    Der Gläubiger eines Pflichtteilsberechtigten hat vor dem Eintritt des Erbfalls regelmäßig kein berechtigtes Interesse, Einsicht in das Grundbuch des Erblassers zu nehmen.

  • IWW
  • Deutsches Notarinstitut

    GBO § 12
    Gläubiger eines Pflichtteilsberechtigten hat vor Erbfall kein Recht zur Grundbucheinsicht

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Grundbucheinsichtsrecht des Pflichtteilsberechtigten vor Eintritt des Erbfalls

  • zfir-online.de(Leitsatz frei, Volltext 3,90 €)

    Keine Grundbucheinsicht für Gläubiger eines zukünftigen Pflichtteilsberechtigten

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GBO § 12 Abs. 1; GBV § 46
    Grundbucheinsichtsrecht des Pflichtteilsberechtigten vor Eintritt des Erbfalls

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Einsicht in das Grundbuch vor dem Tod des Erblassers!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • mahnerfolg.de (Kurzmitteilung)

    Grundbucheinsicht: Pflichtteilsberechtigter muss Erbfall abwarten

  • erbrecht-ratgeber.de (Kurzinformation)

    Kein Recht auf Grundbucheinsicht wegen zukünftigem Pflichtteilsrecht des Ehemannes

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2014, 339
  • Rpfleger 2014, 15
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 27.02.1997 - 1 BvR 1526/96

    Entziehung des Wohnungseigentums gem WoEigG § 18 mit GG Art 14 vereinbar -

    Auszug aus OLG München, 17.07.2013 - 34 Wx 282/13
    Ein berechtigtes Interesse i.S.v. § 12 Abs. 1 Satz 1 GBO, § 46 GBV ist gegeben, wenn zur Überzeugung des Grundbuchamts ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse des Antragstellers dargelegt wird, wobei auch ein bloß tatsächliches, insbesondere wirtschaftliches Interesse das Recht auf Grundbucheinsicht begründen kann (Senat vom 7.11.2012, 34 Wx 360/12, bei juris; KG NJW 2002, 223/224; BayObLG FGPrax 1998, 90; Demharter § 12 Rn. 7 ff.; zusammenfassend und ausführlich zuletzt Grziwotz MDR 2013, 433).

    Zu Lebzeiten des Erblassers haben sie kein Recht auf Grundbucheinsicht (BayObLG FGPrax 1998, 90; OLG Düsseldorf FGPrax 1997, 90; Hügel/Wilsch GBO 2. Aufl. § 12 Rn. 60; Schöner/Stöber Grundbuchrecht 15. Aufl. Rn. 525).

    Denn das ungeschmälerte Persönlichkeitsrecht des betroffenen Eigentümers ist zu berücksichtigen, der vor der Gewährung von Einsicht nicht angehört wird und gegen die Einsichtnahme auch kein Beschwerderecht hat (siehe BayObLG FGPrax 1998, 90).

  • OLG München, 07.11.2012 - 34 Wx 360/12

    Grundbuchverfahrensrecht: Grundbucheinsichtsrecht eines pflichtteilsberechtigten

    Auszug aus OLG München, 17.07.2013 - 34 Wx 282/13
    Ein berechtigtes Interesse i.S.v. § 12 Abs. 1 Satz 1 GBO, § 46 GBV ist gegeben, wenn zur Überzeugung des Grundbuchamts ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse des Antragstellers dargelegt wird, wobei auch ein bloß tatsächliches, insbesondere wirtschaftliches Interesse das Recht auf Grundbucheinsicht begründen kann (Senat vom 7.11.2012, 34 Wx 360/12, bei juris; KG NJW 2002, 223/224; BayObLG FGPrax 1998, 90; Demharter § 12 Rn. 7 ff.; zusammenfassend und ausführlich zuletzt Grziwotz MDR 2013, 433).
  • OLG München, 25.01.2011 - 34 Wx 160/10

    Grundbuchsache: Entscheidungszuständigkeit für Anträge auf Änderung einer

    Auszug aus OLG München, 17.07.2013 - 34 Wx 282/13
    Allerdings hat der Senat sich zur funktionellen Zuständigkeitsfrage der nun nahezu unbestrittenen Ansicht angeschlossen, dass über die Erinnerung gegen Entscheidungen des Urkundsbeamten trotz des unveränderten Wortlauts in § 12c Abs. 4 Satz 1 GBO der Rechtspfleger entscheidet (im einzelnen Senat vom 25.1.2011, 34 Wx 160/10 = Rpfleger 2011, 196 m. Anm. Hintzen; ebenso jetzt Demharter GBO 28. Aufl. § 12c Rn. 11 m.w.N.).
  • KG, 19.06.2001 - 1 W 132/01

    Grundbucheinsicht durch Pressevertreter

    Auszug aus OLG München, 17.07.2013 - 34 Wx 282/13
    Ein berechtigtes Interesse i.S.v. § 12 Abs. 1 Satz 1 GBO, § 46 GBV ist gegeben, wenn zur Überzeugung des Grundbuchamts ein verständiges, durch die Sachlage gerechtfertigtes Interesse des Antragstellers dargelegt wird, wobei auch ein bloß tatsächliches, insbesondere wirtschaftliches Interesse das Recht auf Grundbucheinsicht begründen kann (Senat vom 7.11.2012, 34 Wx 360/12, bei juris; KG NJW 2002, 223/224; BayObLG FGPrax 1998, 90; Demharter § 12 Rn. 7 ff.; zusammenfassend und ausführlich zuletzt Grziwotz MDR 2013, 433).
  • BayObLG, 20.01.1970 - 2 Z 68/69

    Prokura; Gesellschafter; Gesellschaft; OHG; KG; GmbH & Co. KG; Mitwirkung;

    Auszug aus OLG München, 17.07.2013 - 34 Wx 282/13
    Soweit das Oberlandesgericht Stuttgart in einer älteren Entscheidung dem durch einen Erbvertrag Bedachten auch vor dem Erbfall ein Recht auf Grundbucheinsicht zugebilligt hat (Rpfleger 1970, 92), mag dies dort durch wirtschaftliche Dispositionen des Bedachten gerechtfertigt gewesen sein (siehe Böhringer BWNotZ 1984, 124).
  • OLG München, 10.10.2018 - 34 Wx 293/18

    Hinweis auf Stellung als Pflichtteilsberechtigter begründet alleine noch kein

    Unter diesem Aspekt ist deshalb die Kenntnis vom Grundbuchinhalt bei verständiger Würdigung für das Handeln des Antragstellers nicht aus sachlichen Gründen erheblich (BayObLG FGPrax 1998, 90; Senat vom 17.7.2013, 34 Wx 282/13 = Rpfleger 2014, 15; KEHE/Keller GBO 7. Aufl. § 12 Rn. 9 Stichworte "Erbe und erbrechtlicher Anspruchsinhaber", "Verwandte" und "zukünftige Ansprüche").
  • OLG Düsseldorf, 09.09.2015 - 3 Wx 149/15

    Recht eines ehemaligen Eigentümers eines Grundstücks auf Einsicht in das

    So steht ein berechtigtes Interesse wirtschaftlicher Art an der Grundbucheinsicht in der Regel dem Pflichtteilsberechtigten des im Grundbuch eingetragenen Erblassers (OLG München, NJOZ 2013, 2081; Wilsch, a.a.O., Rn. 60 mit Nachweisen) zu, der nach dem Tode seine erbrechtlichen Ansprüche prüfen will.
  • OVG Niedersachsen, 26.04.2019 - 8 LB 12/17

    Anspruchsausschluss; Berufsunfähigkeit; Berufsunfähigkeitsrente; Depression;

    Diese ergeben sich für den Zeitraum vom 1. Juli 2014 bis zum 15. Februar 2015 aus der Satzung des Beklagten vom 30. November 1983 (Nds. RPfl. 1983, 267), zuletzt geändert durch Satzung vom 6. Dezember 2013 (Nds. RPfl. 2014, 15; RVS a.F.) und für den Zeitraum vom 16. Februar 2015 bis zum 30. November 2015 aus der Satzung des Beklagten vom 18. Dezember 2014 (Nds. RPfl. 2015, 43; RVS n.F.).
  • OLG Brandenburg, 09.02.2015 - 5 W 6/16

    Einsichtsrecht einer Pflichtteilsberechtigten in das Grundbuch

    Ein berechtigtes Interesse wirtschaftlicher Art an der Grundbucheinsicht hat in der Regel der Pflichtteilsberechtigte, der nach dem Tode des im Grundbuch eingetragenen Erblassers (OLG München, NJOZ 2013, 2081; Wilsch, a.a.O., Rn. 60 mit Nachweisen; Griwotz, MDR 2013, 433, 434 f.) seine erbrechtlichen Ansprüche prüfen will.
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